Zweitmeinungen sind in der Medizin heute üblich geworden. So wie Sie bei jedem grösseren Kauf verschiedene Angebote prüfen, kann es auch beim wichtigsten Gut, der Gesundheit, sinnvoll sein eine unabhängige Meinung einzuholen. Das Einholen einer Zeitmeinung hat nichts mit Misstrauen gegenüber dem erstbehandelnden Arzt zu tun. Medizin ist keine exakte Wissenschaft. Deshalb kann es zu einem Problem mehrere Lösungsansätze geben.
Es ist an sich recht einfach: Wenn der Arzt mit der Zweitmeinung zum gleichen Schluss kommt, wie der erstbehandelnde Arzt, haben Sie eine gewisse Sicherheit, dass Sie das Richtige tun (auch wenn das keine Garantie für ein erfolgreiches Resultat ist). Wenn die Zweitmeinung eine abweichende Beurteilung gibt, ist das ein Hinweis, dass das Problem nicht ganz banal ist. Eine solche Situation kann zwar verunsichernd wirken, gibt einem aber die Möglichkeit vor einem allfälligen Eingriff oder einer Behandlung, sich noch so weit zu informieren, bis man sicher ist, alle nötigen Informationen zu haben. Gelegentlich hat der zweitbeurteilende Arzt oder die Ärztin eine Idee, auf die bisher noch niemand gekommen ist. Wir empfehlen deshalb manchmal unseren Patientinnen und Patienten von uns aus eine Zweitmeinung. Dabei geht es einzig und allein darum, für Sie die beste Lösung zu finden. Animositäten oder Rechthaberei haben hier keinen Platz.
Aufgrund unserer jahrelangen klinischen und akademischen Erfahrung können wir Sie neutral, unvoreingenommen, unabhängig und sachlich beraten. Gerne informieren wir in der Regel die erstbehandelnde Ärztin – auf Ihren Wunsch kann die Beurteilung auch vertraulich erfolgen.
Gutachten
Gutachten sind deutlich aufwendiger als Zweitmeinungen und entsprechend teurer. Wir unterscheiden zwischen aussergerichtlichen Gutachten (z.B. durch die FMH Gutachterstelle, eine Patientenorganisation oder eine Versicherung) und Gerichtsgutachten, bei denen ein Gericht Auftraggeberin ist. Für Gutachten müssen dem Gutachter sämtliche Unterlagen (also nicht nur ein Teil) zur Verfügung gestellt werden. In der Regel ist auch eine nochmalige Untersuchung des oder der Betroffenen nötig.
Durch unsere langjährige Tätigkeit in der Schweizerischen Gesellschaft für Urologie und in der Medizinischen Fakultät besteht grosse Erfahrung in der Erstellung von gerichtlichen und aussergerichtlichen Gutachten. Wir rechnen nach aufgewendeten Stunden ab und versprechen Ihnen eine termingerechte Abgabe des Gutachtens.